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Juristen in der Entwicklungszusammenarbeit

Viele Juristen wollen für die Entwicklungshilfe im Ausland arbeiten. Die Tätigkeitsfelder für Juristen in der Entwicklungszusammenarbeit sind vielfältig. Für zahlreiche Institutionen, Stiftungen und NGOs sind Jura-Absolventen begehrte Bewerber.

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Betätigungsfelder für Juristen

Entwicklungszusammenarbeit findet auf unterschiedlichste Weisen statt. In allen Bereichen der Gesellschaftsentwicklung werden Wissenstransfers, Beratungen, Reformumsetzungen, usw. geleistet. Wo ist dort Platz für dich als Juristen? Festzustellen ist zunächst, dass es zahlreiche Felder der Entwicklungszusammenarbeit mit juristischem Bezug gibt. Vieles davon fällt unter den im Entwicklungsjargon gängigen Begriff „Good Governance“, z. B. folgende Aufgaben:

Viele dieser Aufgaben können wegen des notwendigen speziellen Verständnisses juristischer Prozesse nur von Juristen durchgeführt werden. Durch ihre staats- und prozessrechtliche Ausbildung sowie – bedingt durch das Referendariat – durch ihre praktische Erfahrung in juristischen Institutionen, bringen sie ein Verständnis für das Gesamtsystem in die Entwicklungszusammenarbeit mit wie es keine andere Studienrichtung tut. Aufgrund dieser Fähigkeiten beschränken sich die Aufgaben von Juristen in der Entwicklungszusammenarbeit nicht auf strikt juristische Tätigkeiten. Juristen können ihr Systemverständnis häufig durch die Mitwirkung an gesellschaftlichen Strukturreformen zum Einsatz bringen.

Arbeitgeber in der Entwicklungszusammenarbeit

Arbeitgeber für Juristen lassen sich grob in 2 funktionale Kategorien einteilen:

Operative staatliche Institutionen

Auf staatlicher Seite ist in Deutschland die GTZ zu nennen. Nicht außer Acht sollte man außerdem die Rolle der Deutschen Außenhandelskammern lassen, welche zwar keine strikte Entwicklungsaufgabe erfüllen, aber am wirtschaftlichen Erfolg sich entwickelnder Nationen durch wirtschaftliche Zusammenarbeit aus deutscher Sicht maßgeblich beteiligt sind. International gibt es die „im Feld“ tätigen Unterorganisationen der Vereinten Nationen UNDP, UNFPA, UNIFEM, UNOPS.

Operative private Institutionen

Auf privater Seite setzen vor allem spezialisierte Beratungsunternehmen wie z. B. die AHT Group AG oder die GFA Consulting Group entsprechende Projekte um. Eine Übersicht über in der Entwicklungszusammenarbeit tätige Beratungsfirmen bietet die DOCON-Datenbank.

Operativ sind daneben in Deutschland unzählige NGOs (Non-governmental Organizations) sowie zum Teil auch Stiftungen wie z. B. die Konrad-Adenauer-Stiftung tätig.

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Inhalt

  1. Einleitung: Entwicklungszusammenarbeit
  2. Voraussetzungen und Möglichkeiten für Bewerber

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