Zuwanderungsgesetz.
War die Verfahrensweise im Bundesrat verfassungswidrig? Machtspiele zwischen Schröder und Stoiber?
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Das mit der Enthaltung ist eine Frage des brandenburgischen Koalitionsvertrages.
Schwer zu sagen, ob nun Stolpes Stimme als Ministerpräsident ausschlaggebend ist oder man tatsächlich das Verhalten Brandenburgs als uneinheitlich und damit die Voten als ungültig betrachten sollte. Das wird wohl das Bundesverfassungsgericht zu klären haben, wenn Rau das Zuwanderungsgesetz ausfertigt... -
War die Verfahrensweise im Bundesrat verfassungswidrig? NEIN Es gibt so weit ich weiss, drei Theorien:
a) eine geht davon aus, dass bei Meinungsverschiedenheiten die Stimme des Landes als nicht abgegeben gilt
b) eine andere nimmt an, dass man bei Meinungsverschiedenheiten die Stimme als NEIN vesteht
c) und die dritte lässt die Stimme des Ministerpräsidenten gelten und soweit ich weiss, ist es die h.M. [Grund: GG spricht vom Stimme des Landes, Land wir repräsentiert von MinP; Koalitionsvereinbarung hat eine Sonderstellung, ist nicht einklagbar und steht sowie noch unter der Verfassung der Länder; gilt nur zwischen den polit. beteiligten Parteien]
Was mich am meisten wundert ist, dass sowohl Stoiber und Koch als auch Müller, deide Juristen sind und dies wissen müssten.
Interessanter ist wohl die Konstellation wie der MinP seine Stimme abgegeben hat: -
Interessanter ist wohl die Konstellation wie der MinP seine Stimme abgegeben hat: /in der Presse wurde es so dargestellt MinP sagt Ja, Schönbohn sagt NEIN; so wäre eindeutig die Stimme des MinP ausschlaggebend/
"SPIEGEL: Wieso konnte Herr Stolpe überhaupt zu Wort kommen? Nachdem Arbeitsminister Alwin Ziel Ja und Jörg Schönbohm Nein gesagt hatten, wäre es doch am Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit gewesen, festzustellen, dass das Land Brandenburg keine vom Grundgesetz verlangte einheitliche Stimme abgegeben hat.
Denninger: Richtig. Wowereit hat stattdessen nachgefragt und damit Stolpe Gelegenheit gegeben, die Sache verfahrensmäßig in Ordnung zu bringen. Das hätte er nicht gemusst.
SPIEGEL: Die Frage ist doch, ob Wowereit das durfte - seinen Parteifreunden die Möglichkeit geben, die Sache mit einer erneuten Stimmabgabe zu ihren Gunsten zu wenden.
Denninger: Das ist sicher ein schwacher Punkt der Sache. Ich bin aber der Meinung, dass er das durfte, weil ein Bundesratspräsident für ein Verfahren zu sorgen hat, das die verfassungsmäßigen Beteiligungsrechte der Länder angemessen zur Geltung bringt. Also musste er erforschen, was bei diesem verwirrenden Vorgang wirklich gelten sollte.
SPIEGEL: Es besteht doch eher der Eindruck, dass der Ratspräsident in das abgekartete Spiel seiner Genossen eingeweiht war.
Denninger: Ich gebe zu, der Eindruck ist verheerend. Aber wir sind hier nicht mehr im Mittelalter, als die Juristen ihre Opfer am einmal gesprochenen Wort erbarmungslos festgehalten haben, selbst an Versprechern. Es ist schon erlaubt, zu prüfen, ob Nein wirklich Nein bedeuten soll.
SPIEGEL: Wowereit durfte nachfragen, er musste aber nicht: Das kann doch unter Juristen so nicht stehen bleiben.
Denninger: Unbefriedigend ist das sicher, aber die Verfahrensleitung einem Vorsitzenden anzuvertrauen, ist allemal besser, als dem Recht zu geben, der am lautesten schreien kann. Stellen Sie sich vor, Stolpe hätte gar nicht auf die Rückfrage gewartet, sondern einfach losgebrüllt: Jajajaja. Dann hätten Sie das Problem auch gehabt."
Quelle: Der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger über die Abstimmung im Bundesrat, SPIEGEL ONLINE
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Damit ist aber die Frage der Verfassungswidrigkeit nicht wirklich beantwortet. Für deine Theorie c) spricht zwar der Pragmatismus, aber eine eindeutige Antwort ist es nicht, nur weil im Kommentar h.M. steht.
Wie schon gesagt: ich vermute, dass Rau das Gesetz ausfertigen wird und die Union das Ganze dann vom BVerfG überprüfen lässt. So, wie sie sich jetzt aufregen, wären sie jedenfalls ziemlich unglaubwürdig, wenn sie es nicht täten. -
die h.M. wurde von mir auch begründet; für die andere Meinung spricht lediglich nur die enge Wortauslegung ;-); und wir sollten zwei tatsache nie vergessen, oft hat es einen Grund wieso viele Leute dies als richtig halten *g*, die Rspr. folgt sehr oft der h.M. bzw. erschafft sie ;-)
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Jaja, du hast die Argumente der "h.M." genannt. Mein Kritikpunkt war aber, dass du nicht begründest, warum du ihr folgst.
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ich würde - unabhängig davon, daß es jetzt um ein Zuwanderungsgesetz geht - der herrschen Meinung - unter c) angeführt - folgen. Aus dem Grund, da bei der Landtagswahl die Stimme eigentlich an den Ministerpräsidenten geht. Dieser stellt die Landesregierung auf. Er ist repräsentativer als - wie in diesem Fall - der Innenminister.
Aber ich bin dennoch gespannt, was das BVerfG dazu sagt; denn ich denke, daß der Bundespräsident das Gesetz gegenzeichnen wird und die Union konsequenterweise das BVerfG anruft...Freuen wir uns auf eine neue ellenlange Entscheidungsbegründung mit philosophischen, rechtlichen, verfassungssanalytischen Ausführungen..
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Na Jan, da hast Du etwas verwechselt:
Die überwiegende Ansicht betrachtet bei uneinheitlicher Stimmabgabe im BR, die Stimmen insgesamt als ungültig.
Die Minderansicht hält dann lediglich die Stimme des MP für maßgeblich. Wird allerdings nur von Stern und Blumenwitz vertreten.
Alles sehr schön nachzulesen in der FAZ vom 26.03. auf Seite 5.
Verfassungsrechtlich gesehen ist der Vorwurf des Verfassungsbruchs also durchaus gerechtfertigt, so dass das Gesetz vermutlich vom BVerfG gekippt wird. -
Asche über mein Haupt, habe diesen Artikel in Spiegel gelesen, hatte noch die Theorien in Kopf gehabt und dann erschien mir diese Meinung als die h.M.. Vor allem wegen der Konstellation, was wäre wenn zunächst der MinP ...
werde heute noch den Gang nach Canossa antreten *Büßergewandanzieh´* :-) -
Hatte ich schon ... viel zu groß ... ist so wie Die Zeit, da bin ich nie fertig geworden .. ;-) ... außerdem kriege ich davon immer schwarze Finger und da ich keinen Butler habe, der mir die zeitung vorbügeln würde ... ;-) .... interessant finde ich NZZ und in der letzten Zeit auch FTD (haben beide immer wieder sehr interessante juritische Artikel) ... Zeit müsste man haben ... :-)
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FTD ist für den schnellen täglichen Überblick echt nicht schlecht, aber wenn ich wirklich mal Interesse an einer (Sach) Frage habe, dann bin ich froh, dass in der FAZ ausführlich etwas darüber zu lesen ist. Lese auch nur sehr selektiv. Mi und Sa z.B. Recht und Steuern....und der Sportteil wird ja ständig ausgezeichnet.
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