Das Recht als Helfer?
Eine gute (?) Info für alle squeaker, die Unternehmensberater sind oder es noch werden wollen:
Ein deutsches Arbeitsgericht hat neulich entschieden, dass eine Kündigung, die nur deshalb erfolgt ist, weil der Mitarbeiter (Berater) statt der gewünschten Umsätze viel niedrige Umsätze geliefert hat, sich aber sonst überhaupt nicht zu schulden kommen liess, unwirksam und somit auch zurückzunehmen ist.
Somit stellt sich die Frage, ob ein weiteres Festhalten an den Prinzip "hire and fire" bei Beratungsunternehmen in Deutschlanbd möglich ist. *g*
Grüße,
Jan
4 Kommentare zu »Das Recht als Helfer?« Jetzt alle Antworten anzeigen
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Soweit ich weiß, gibt es das Prinzip "hire and fire" dank des KündSchG ohnehin nicht so richtig, wenn dann wird es nur verdeckt praktiziert.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland funktioniert nirgends so gut. In den meisten Ländern gibt es sie noch nicht einmal. Kein Wunder, daß Arbeitsrecht zum Lieblingswahlfach an den juristischen Fakultäten zählt. -
ist ja ein schönes urteil, aber wer hat schon lust bei einem ag zu arbeiten der einen am liebsten feuern würde...
und perspektiven kann man dann auch knicken..
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