Brainteaser: Goldene Hochzeit
Habe hier eine Frage, deren Lösung ich zwar kenne, aber auch nicht verstehe. ;-( Vielleicht kommen wir zusammen dahinter:
1964 feierten meine Großeltern ihre goldene Hochzeit. Dazu luden sie mich zum Mittagessen in ein sehr gutes Restaurant ein. "Na, sieh mal an", sagte meine Großmutter beim Warten auf den Nachtisch, "ich bin gerade so alt, wie es die letzten zwei Ziffern meines Geburtsjahres angeben". - "Ich genauso", antwortete ich.
Handelt es sich hier um meine Großeltern mütterlicher- oder väterlicherseits?
8 Kommentare zu »Brainteaser: Goldene Hochzeit« Jetzt alle Antworten anzeigen
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Anonym 03.02.02 16:49
Die Oma ist 69, sie selbst ist 32. Was die Frage angeht: beides möglich, oder? Wenn die Oma ihre Tochter mit 19, also zum Zeitpunkt der Hochzeit, geboren hat, blieben dieser 18 Jahre, um wiederum eine Tochter in die Welt zu setzen, oder eben einen Sohn...
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Oma:
Geburtstag: 1882; Alter jetzt: 82
Ich-Person:
Geburtstag: 1932; Alter jetzt: 32
Hochzeit: 1914; Oma ist dann 26 J. alt
d.h. sie kann schon sehr, sehr viel früher das Kind zur Welt bringen; aber nehmen wir an: zuerst die Hochzeit, dann die Geburt der Mutter / des Vaters
Mutter / Vater:
Geburtsjahr: 1914
Alter zum Tag der Geburt von Ich-Person: 18 Jahre alt
bzw. Hochzeit 1914 + Sex erst nach der Hochzeit ;-) + einige Monate bis es klappt :-) + 9 Monate warten = Mutter / Vater werden erst im Jahr 1915 geboren; Vater/Mutter erst 17; nehmen wir an, dass auch sie 9 Monate vor der Geburt des Kindes geheiratet haben + einige Monate bis es klappt; kommen wir auf ein Alter von 16; gehen wir von Ehemündigkeit an, so war es meistens so, dass die Frauen eher jünger sein konnten
z.B. Ehemündigkeit nach dem kanonischen Recht: 14 Jahren; oder immer noch in Österreich: "Ein Mann wird mit dem vollendeten neunzehnten, eine Frau mit dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr ehemündig (ehefähig) § 1 EheG."
Wenn man dies alles so annehmen tut, dann war das Kind der Oma eine Frau und somit ist die Oma mütterlicherseite.
Alles ohne GewäHR!! :-)
Und nur wenn man die Annahme so und nicht anders für gegeben hält. ;-)
Jan -
Anonym 03.02.02 21:27
also nach Deiner Rechnung war die Oma nicht 26 sonder 32 als sie das Kind bekam (1914-1882)! Ziemlich alt für die damalige Zeit...
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das stimmt,
32 ist richtig, habe noch einmal meine Rechnung angeschaut; habe fälschlicherweise die Zahl "1882" in einer Nebenrechnung als "1888" weiterfortgeführt. Sonst sollten die Ergebnisse stimmen?
Die ganzen Angaben sind wohl etwas gewöhnungsbedürftig und etwas verwirrend (zumindest für mich) ;-). -
So, und hier mal das, was die offizielle Antwort ist:
10 z + e sei mein Alter, wobei z die Zehnerziffer und e die Einerziffer darstellt. Dann gilt:
1964 - (1900 -10 z + e) = 10 z + e.
Folglich: 10 z + e = 64/2 = 32
Ich bin also 1932 geboren, 18 Jahre nach der Heirat meiner Großeltern, die seit 1914 verheiratet sind. Ich kann also nur der Sohn ihrer Tochter und nicht ihres Sohnes sein. Sie sind meine Großeltern mütterlicherseits.
Die Angabe verrät uns ebenfalls, dass meine Großmutter an ihrem Hochzeitstag 32 Jahre alt war. -
Gut, das Ergebnis habe auch ich gehabt. Was mich aber interessiert, ist, wie Du einfach mit diesem Satz es begründen kannst:
"Ich bin also 1932 geboren, 18 Jahre nach der Heirat meiner Großeltern, die seit 1914 verheiratet sind. Ich kann also nur der Sohn ihrer Tochter und nicht ihres Sohnes sein. Sie sind meine Großeltern mütterlicherseits."
Ohne zusätzliche Annahmen, kann man beides annehmen!! -
Anonym 08.06.02 23:00
Ja ich glaub der Ansatz mir der Ehemündigkeit stimmt schon, sind Männer erst ab 19.
Dann hätt aber in der Angabe stehen müssen, 'ich' war ein eheliches Kind oder so...?
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