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LL.M. oder Promotion?

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Viele Jura-Absolventen entscheiden sich nach dem Staatsexamen für eine Promotion oder einen LL.M. als nächsten Karriereschritt. Für diese Entscheidung musst du die Vor- und Nachteile von Doktortitel und Master of Laws für den Berufseinstieg kennen.

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Für den fertig ausgebildeten Volljuristen bzw. den Absolventen des ersten Staatsexamens galt die Promotion lange Zeit als unumgänglich. Heute stehen selbst Jura-Studenten, die das zweite Staatsexamen anstreben, vor umso schwierigeren Entscheidungen: Promotion ja oder nein? Lieber einen LL.M.? Oder beides? Eins vorweg: Diese Fragen lassen sich nicht pauschal und leider auch nicht mit der letzten Eindeutigkeit beantworten. Um dir diese wichtigen Entscheidungen leichter zu machen, erläutern wir hier diejenigen Überlegungen, die du auf jeden Fall anstellen solltest.

Die Promotion

Als Jurist hast du das Glück, deine Promotion in vergleichsweise sehr kurzer Zeit abschließen zu können, wenn du es möchtest. Solltest du eine akademische Laufbahn anstreben, ist es sicher klüger, sich mit der Dissertation Zeit zu lassen, um tatsächlich etwas zu Papier zu bringen, das die deutsche Rechtsentwicklung vorantreibt – es mag nämlich schwierig sein, zu begründen, warum du in 7 Monaten über den strafrechtlichen Abfallbegriff promoviert hast, aber unbedingt an juristischer Grundlagenforschung im Aktienrecht interessiert bist. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es aber jede Menge Spielraum.

Warum promovieren?

Warum solltest du aber überhaupt promovieren? Natürlich zeigt ein Blick auf den typischen Kanzleibriefbogen, dass der Doktortitel unter Juristen nichts Außergewöhnliches ist. Das allein sollte aber kein Grund sein. Sicher trifft es zu, dass es gerade deutsche Kanzleien auf die Promotion großen Wert legen. Anglo-amerikanisch dominierte Sozietäten erwarten selten einen Doktortitel, wenngleich die Promotion hier keinesfalls schadet. Ebenso wie bei Ärzten ist in der deutschen Wahrnehmung der Anwaltsberuf noch immer mit dem „Dr.“ verknüpft – so wenig sinnvoll das sein mag. Auch wer nicht als Anwalt arbeiten will, kann die abgeschlossene Promotion sehr gut in Gehaltsverhandlungen einsetzen. Gerade in Unternehmensberatungen kann der Doktortitel bis zu 20-30.000 Euro zusätzliches Einstiegsgehalt bedeuten. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der persönliche Aspekt: Nie mehr sonst wirst du eine derart große Freiheit in deiner Freizeit- und Urlaubsgestaltung haben. Natürlich solltest du die Promotion diszipliniert betreiben, aber solange du dir regelmäßige Deadlines setzt und diese einhältst, bist du auf der sicheren Seite.

Tipp zur Themenwahl bei der Promotion

Ein paar Worte zur richtigen Themenwahl: Viele Absolventen suchen sich ein Promotionsthema in dem Bereich, in dem sie später arbeiten wollen. Das ist nicht unbedingt erforderlich. Wenn dich ein Rechtsgebiet so brennend interessiert, dass du später unbedingt dort praktizieren willst, such dir eine entsprechende Promotion. Grundsätzlich gilt: Wähle ein Thema, das dich interessiert. Immerhin musst du damit mindestens 1 Jahr zubringen. Wenn dich Baurecht interessiert, du aber trotzdem später das große Geld in der Transaktionskanzlei machen möchtest, promoviere in Baurecht. Dein Interesse von M&A kannst du auch durch PraktikaReferendarstationen usw. nachweisen. Mit dem Berufseinstieg spezialisierst du dich früh genug.

Vorbereitung und Thema der Doktorarbeit

Das bringt uns zur nächsten Frage: Was gilt es bei der Promotion zu beachten? Worüber soll ich promovieren und bei wem? Wichtig ist zunächst, dass du einen Doktorvater findest. Die wenigsten werden dir aber einfach ein Thema geben, wenn du sie um eine Promotionsmöglichkeit bittest. Unerlässlich ist es in fast allen Fällen, wenn du nicht gerade einen Professor besonders gut persönlich kennst, eine Vorstellung davon zu haben, worüber du promovieren möchtest. Das Thema kannst du anschließend auf 10-20 Seiten umreißen und dem Professor deiner Wahl präsentieren. Bei der Wahl deines Professors solltest du dich vorher bei Leuten umhören, die bereits bei ihm eine Doktorarbeit abgegeben haben. Auf squeaker.net findest du dazu Erfahrungsberichte von Doktoranden und kannst dich mit anderen Mitgliedern im Forum austauschen. Wenn du hörst, dass jemand bereits seit 2 Jahren auf sein Erstgutachten wartet, solltest du dich schleunigst um einen anderen Professor bemühen. Andere Professoren sind wiederum dafür bekannt, dass sie ihre Lehrstuhlmitarbeiter ausbeuten, die dadurch überhaupt nicht zum Promovieren kommen. Das heißt nicht, dass du mit deinem Professor unbedingt auf einer Wellenlänge sein musst. Am wichtigsten ist, dass du dich auf deinen Professor verlassen kannst, denn hier geht es um deine Karriere.

Der LL.M.

Immer häufiger gilt ein LL.M., ein Master of Laws (bzw. M.jur. an der University of Oxford), als Ersatz für die Promotion. Gerade von anglo-amerikanischen Kanzleien hört man mitunter sogar, ein LL.M. sei ihnen wichtiger als eine Promotion. Als Karrieretipp überzeugt das nur bedingt: Der fachliche Nutzen eines LL.M. ist meist noch überschaubarer als der einer Promotion. Während letzterer befasst man sich immerhin mit einer Fragestellung des deutschen Rechts, in dem man später praktiziert. Zwar stimmt es, dass du mit einem LL.M. in den USA auch das „bar exam“ ablegen kannst, das dich in wenigstens einem US-Bundesstaat zur Ausübung des Anwaltsberufs befähigt. Vernünftigerweise wird man aber mit einem knappen Jahr theoretischer Erfahrung im US-Recht dort nicht praktizieren; auch nicht mit einer größeren internationalen Kanzlei. Insofern ist der Titel „attorney at law“ sicher nett auf dem Kanzleibriefbogen, wird dich aber fachlich nicht wesentlich weiterbringen. Weshalb der LL.M. hierzulande so wichtig ist, erklärt sich aus den Anforderungen internationaler Transaktionsprozesse, bei denen fast immer Englisch gesprochen wird – die Beteiligung eines internationalen Finanzinvestors genügt. Mit möglichst vielen LL.M. Titeln auf dem Briefkopf kann eine Kanzlei leicht nachweisen, dass ihre Anwälte alle über exzellente Englischkenntnisse verfügen. Das leistet aber auch jeder andere im Ausland erworbene Mastertitel, sodass es keineswegs zwingend erforderlich ist, einen LL.M. zu absolvieren.

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Interkulturelle Rechtskompetenz

Schließlich lässt sich mit einem LL.M. auch ein gewisses Maß an interkultureller Rechtskompetenz nachweisen – wer sich eingehend mit anglo-amerikanischem Recht beschäftigt hat, wird vielleicht besser verstehen, welche Aspekte des deutschen Rechts für die Kollegen in Übersee schwer greifbar sind. Alles in allem ist der LL.M. also keinesfalls vergebene Mühe; in den meisten Fällen wird man zumindest ein wirklich spannendes und ereignisreiches Jahr verlebt haben. Allerdings solltest du nicht den Fehler begehen, allzu sehr auf den freizeitlichen Aspekt des LL.M. zu schielen und ihn an einer No-Name-Universität in der Südsee absolvieren – ein gewisses Maß an akademischer Ernsthaftigkeit sollte für den späteren Arbeitgeber erkennbar sein. Auch gibt es bestimmte LL.M.-Programme, die im Ruf stehen, fast ausschließlich Deutsche anzuziehen, sodass der sprachliche Gewinn für dich überschaubar sein dürfte. In diesem Fall hat der LL.M. gegenüber einem 9-monatigen Surfurlaub auf Maui kaum noch Vorteile. Wer sich aber eine namhafte, traditionelle Universität aussucht, wird neben dem akademischen und sprachlichen auch viele persönliche Gewinne mitnehmen können. Die Seriosität einer Promotion vermag aber auch der anerkannteste LL.M. nicht zu vermitteln – jedenfalls gegenüber deutschen Mandanten.

Verbindung von LL.M. und Promotion

Wer sowohl die Promotion als auch den LL.M. absolvieren möchte, kann mit der Promotion beginnen und anschließend einen rechtsvergleichenden Teil mit dem LL.M. verknüpfen. An dieser Stelle solltest du aber im Hinterkopf behalten: Wenn du überhaupt vor der Entscheidung Promotion oder LL.M. stehst, hast du ein reines Luxusproblem.

Sebastian Schilling, Jahrgang 1984, studierte von 2001 – 2004 Philosophy, Politics & Economics am The Queen’s College, University of Oxford und von 2004 – 2009 Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg. Seit 2009 promoviert er an der Universität Münster bei Prof. Dr. Ingo Saenger und gründet das Unternehmen HeadStarter. Während seiner Studienzeit hat Sebastian Praktika in Unternehmen, Banken, Beratungen und Anwaltskanzleien absolviert und coacht zudem neben seiner Promotion zwei Hauptschüler auf ihrem Weg zum Realschulabschluss.

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