Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag
Auch Top-Absolventen müssen sich mit dem Thema Kündigung befassen. Im Consulting oder Investment Banking gehört die Möglichkeit einer Kündigung mit Abfindung zur normalen Karriereentwicklung – nur redet keiner gerne über Kündigungen.

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Kündigung in der Consulting und Banking Branche
Nicht nur bei konjunkturellen Flauten kann hochqualifizierten Mitarbeitern gekündigt werden. In den „Durchlauferhitzer“-Branchen Consulting und Investment Banking gehört ein „Kommen und Gehen“ zum Geschäftsmodell. Insbesondere in den ersten 2 bis 6 Jahren werden die jungen Analysts und Consultants auf ihre Eignung zum Associate bzw. Projektleiter geprüft. Bei den Beratungen gibt es häufig eine Sollbruchstelle vor der Freistellung zur Promotion oder für den MBA, bei den Investment-Banken vor der Beförderung zum Associate. Ein weiterer Grund für Kündigungen entsteht, wenn aufgrund der starken Zyklizität des Geschäftes Entlassungen aufgrund einer aufkommenden gesamtwirtschaftlichen Rezession auftreten. Wenn du einen der fordernden und hochbezahlten Jobs im Consulting oder Banking annimmst, solltest du im Vorhinein wissen, auf welches Risiko einer Kündigung du dich einlässt. Eine in den Medien stark beachtete Firmenpleite wie die der Lehman Brothers bleibt jedoch eine Ausnahme. Und eine Kündigung setzt nur in den seltensten Fällen jemanden von heute auf morgen vor die Tür.
Kündigung vs. Aufhebungsvertrag
Es ist also durchaus üblich und kein „Beinbruch“, wenn jungen Hochschulabsolventen schon wenige Jahre nach ihrem Berufseinstieg als Berater oder Investment Banker gekündigt wird. Ein Aufhebungsvertrag soll die Aufhebung des Vertragsverhältnisses im beiderseitigen Einvernehmen regeln.
Abfindung in Aufhebungsverträgen
Die Unternehmen bieten in diesen Aufhebungsverträgen üblicherweise eine Regelung zu Abfindungszahlungen an. Die Gründe hierfür sind:
- Der Arbeitgeber will einen langwierigen, kostspieligen und mit Risiken behafteten Arbeitsprozess vermeiden.
- Der Arbeitgeber will vermeiden, dass der gekündigte Arbeitnehmer Kollegen demotiviert und „schlechte Stimmung“ macht.
- Der Arbeitgeber will eine gute Beziehung zu dem Gekündigten pflegen (bei Beratungen ist z. B. die Aufnahme in einen Alumni Club üblich, um die Kontakte zu ehemaligen Mitarbeitern und somit potenziellen zukünftigen Kunden zu pflegen).