Kündigungsgründe
Außerordnetliche Kündigung
Eine Kündigung nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes kann betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt begründet sein. Außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber sind möglich, wenn dem Arbeitnehmer ein schweres Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Im Folgenden findest du Beispiele für Fehlverhalten. Im Einzelfall kommt es immer auf die Schwere des Vergehens, eventuelle vorherige Abmahnungen und explizite Verbote des Verhaltens an. Wir gehen davon aus, dass es bei den Squeakern zu solch krassen Fällen nicht kommt.
- Alkoholmissbrauch (sofern Alkoholsucht nicht als Krankheit besteht)
- Androhung einer Krankheit/Krankmeldung, ohne tatsächlich krank zu sein
- Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit
- Ignorierung von Arbeitsschutzbestimmungen
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigung von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden
- Diskriminierung von Minderheiten am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung
- Bestechungsversuche/Schmiergelder
- Schwarzfahren mit Betriebs-Pkw (sofern ausdrücklich untersagt)
- Diebstahl
- Private Telefonate
- Private E-Mails (sofern dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt ist)
- Kundenbeschwerden
- Leistungsmängel
- Nebentätigkeiten (z. B. nicht genehmigte Erwerbstätigkeiten im Urlaub)
- Straftaten
- Unentschuldigtes Fehlen
- Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
- Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
- Wiederholtes Zuspätkommen