Der Unternehmenskauf für Juristen: Was tun?
Zu den Aufgaben eines Associates gehört manchmal auch die Beratung bei Unternehmenskäufen. Als Praktikant, Referendar oder Associate solltest du dich daher schon im Vorfeld mit dem Unternehmenskauf beschäftigen.
Der Unternehmenskauf unterscheidet sich von anderen Kauf- und Übertragungsvorgängen grundsätzlich nur durch seinen speziellen Kaufgegenstand. Verkauft wird ein Unternehmen oder Teile eines Unternehmens. Eine erste Differenzierung lässt sich danach vornehmen, ob das Unternehmen im Wege eines Share Deals oder im Wege eines Asset Deals übertragen wird. Beim Share Deal schließen Käufer und Verkäufer einen Vertrag über den Kauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen. Sofern Anteile an einer GmbH übertragen werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Bei Unternehmen mit anderer Rechtsform wird regelmäßig ein privatschriftlicher Vertrag abgeschlossen. Aufwendiger gestaltet sich der Kauf und Übertragungsvorgang im Falle eines Asset Deals. Denn dabei werden die Vermögensgegenstände, die das Unternehmen ausmachen, einzeln auf den Käufer übertragen. Dies stellt besondere Anforderungen an die Bestimmtheit und ggf. die Formbedürftigkeit des Vertrages, weswegen in der Praxis ein Asset Deal seltener anzutreffen ist.
squeaker.net-Tipp
Den ausführlichen Bericht von Dr. Steffen Ernemann findest du im Insider-Dossier Karriere in der Großkanzlei.
Wirtschaftlicher und rechtlicher Kontext beim Unternehmenskauf
Eine weitere Differenzierung kann nach der Person des Käufers vorgenommen werden. Man spricht von einem strategischen Käufer, wenn ein Unternehmen einen Wettbewerber bzw. ein Unternehmen, das in einem angrenzenden Geschäftsfeld tätig ist, übernehmen will. Ein strategischer Käufer verfolgt mit dem Kauf unternehmerische Ziele, z. B. die Steigerung seines Wachstums, das Erzielen von Synergieeffekten, das Erschließen neuer Absatzmärkte oder ganz allgemein die Verbesserung seiner Position am Markt. Das Zielunternehmen (auch Target genannt) plant der strategische Investor, dauerhaft zu übernehmen. Dem gegenüber ist das Engagement des Finanzinvestors nur auf befristete Dauer (in aller Regel eine Zeitspanne zwischen zwei bis sieben Jahren) angelegt. Der Finanzinvestor ist also nur ein Eigentümer auf Zeit. Hierfür werden in einem teilweise mehrjährigen Prozess aussichtsreiche Zielunternehmen am Markt identifiziert, die sich durch eine Unterbewertung, durch hohes Wachstumspotenzial oder sonstige Eigenschaften auszeichnen, welche eine künftige erhebliche Wertsteigerung möglich erscheinen lassen.
In Bezug auf den Käufer sind außerdem bisweilen in der Praxis auch Mischformen anzutreffen. So kommt es beispielsweise vor, dass ein Finanzinvestor in der Vergangenheit ein Unternehmen in einer bestimmten Branche erworben hat. Um dessen Wert zu steigern, plant der Investor eine Fusion seines Portfoliounternehmens mit einem anderen Unternehmen der gleichen Branche, weil sich durch eine solche Fusion die Marktstellung des Unternehmens erheblich verbessert und sich darüber hinaus in großem Umfang Synergieeffekte erzielen lassen.
Diese Artikel könnten dich auch interessieren
Wie wichtig sind LL.M & Auslandssemester für Juristen?