Namensfindung und Markenrecht
Jedem Gründer stellt sich die Frage, welcher Name seine Idee am besten beschreibt und ihn im Markt erfolgreich von der Konkurrenz abgrenzt. Gleichzeitig gilt es aber die gesetzlichen Bestimmungen zur Markenanmeldung nicht aus den Augen zu verlieren.

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Was hinter Unternehmensnamen steckt
Wie kamen heutige große Unternehmen zu ihren Namen? Wir möchten Ihnen einige interessante Beispiele vorstellen, die zeigen, dass ein guter Firmenname auf verschiedene Wege gefunden werden kann. Hewlett-Packard beispielsweise vereint die beiden Nachnamen der Gründer Bill Hewlett und Dave Packard, die Reihenfolge entschied eine Münze. Microsoft steht für Microcomputer Software, wobei zur Zeit der Unternehmensgründung noch gar nicht denkbar war, dass sich ein Unternehmen nur auf Software konzentrieren kann. Adobe stammt von dem kalifornischen Fluss Adobe Creek, wo Mitgründer John Warnocks Haus stand. Larry Page und Sergey Brin präsentierten ihr Projekt einem Investor unter dem Arbeitstitel Gogol, worauf dieser den Namen spontan abänderte und ihnen einen Scheck auf den Namen Google ausstellte. Der Audi-Gründer August Horch griff bei der Benennung seines Unternehmens auf die lateinische Übersetzung seines Nachnamens zurück.
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Der Unternehmensname als Erfolgsfaktor
Bei der Namensfindung müssen zahlreiche Faktoren von Image über Mehrsprachigkeit, Kosten und Markenschutz beachtet werden. Grundsätzlich gibt es bei der Wahl des Namens zwei Möglichkeiten: beschreibende Namen und künstliche Namensschöpfungen. Erstere haben den Vorteil der guten Assoziierbarkeit mit dem Produkt und werden bei Google höher gerankt als Fantasienamen. Allerdings ist bei einer Expansion oder Sortimentserweiterung oft eine teure und aufwendige Umbenennung nötig. Kunstnamen haben den Vorteil, dass sie besser zu schützen, auffallender und international einsetzbar sind. Der renommierte Namensexperte Manfred Gotta, der schon Namen wie Smart und Evonik erfand, rät jungen Unternehmen deshalb verstärkt zu Fantasienamen. Aber auch hier sollte stets eine Assoziation mit den Produkten möglich sein. Gute Beispiele für Fantasienamen sind laut Gotta AUDI, Daimler, Leica und Apple. Wer eine spezielle Agentur mit der Namensfindung beauftragen will, muss mit Kosten zwischen 50.000 und 150.000 Euro rechnen. Der größte Vorteil hierbei ist, dass der Experte Markenrechtsverletzungen prüft und teure nachträgliche Änderungen verhindern kann. Wichtige Tipps bei der Namenssuche ohne fremde Hilfe sind: Folgen Sie nicht jedem Trend und versuchen Sie eigene Ideen zu finden. Achten Sie zudem auf einen kurzen, leicht zu buchstabierenden Namen.
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Acht vermeidbare Fehler
Die Namensgebung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Gründung eines Unternehmens. Der vorgestellte Artikel zeigt, welche Fehler Sie dabei auf keinen Fall machen sollten. Zum einen sollten Sie es vermeiden, zu viele Leute in den Namensfindungsprozess mit einzubinden. Lassen Sie sich stattdessen lieber von wenigen vertrauten Schlüsselpersonen, die die Unternehmensziele kennen, beraten. Zum anderen sollten Sie versuchen, keine künstlichen Wortkombinationen, wie zusammengesetzte Adjektive zu verwenden.
Vermeiden Sie Namen, die sich nicht ausreichend von der Konkurrenz abheben, wählen Sie einen Namen der einzigartig im Wettbewerb ist. Auch die Namensgebung nach dem Sitz des Unternehmens kann zu Problemen führen, wenn der regionale Name nicht mit dem Wachstum über die Region hinaus vereinbar ist. So beschloss zum Beispiel Minnesota Manufacturing and Mining sich aufgrund ihres Wachstums über die ursprüngliche Region und Branchen hinweg, in 3M umzubenennen. Vermeiden Sie auch Metaphern. Nur wenn die Kunden die Bedeutung des Namens verstehen, können übertragene Deutungen wirksam sein. Doch gerade in Massenmärkten werden komplexe Namen oft nicht ausreichend verstanden.
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Anmeldung der Marke
Sie haben bereits einen passenden Namen für Ihr Unternehmen gefunden? Wir möchten Ihnen anhand des folgenden Artikels einen Überblick geben, wie Sie nun vorgehen müssen, um den Namen anzumelden und zu schützen. Die Anmeldung der Marke muss schriftlich beim Deutschen Patent- und Markenamt in München erfolgen. Der Anmeldeantrag muss neben Angaben zum Markenanmelder alle Formen der Wiedergabe der Marke, inklusive der grafischen sowie ein Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen, enthalten. Das Anmeldeverfahren dauert durchschnittlich zehn bis zwölf Monate, es kann jedoch gegen eine Gebühr von 200 € eine beschleunigte Prüfung erfolgen, die zwischen drei und vier Monaten dauert. Der Markenschutz beginnt mit Eintragung der Marke, jedoch rückwirkend am eigentlichen Anmeldetag. Das Markenzeichen selbst kann nicht mehr geändert werden, nur die Waren- und Dienstleistungen können eingeschränkt, jedoch nicht erweitert werden.
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